Van Weeghel Doppenberg Kamps Notarissen

Familien­recht

Familien­recht

Auf privater Ebene gibt es häufig Schnittstellen zwischen dem deutschen und dem niederländischen Recht. Das betrifft zum Beispiel Grenzpendler, Familien, die auf beiden Seiten der Grenze leben und internationale Partnerschaften. Es gibt in diesen Beziehungen immer wieder Momente, in denen rechtliche Angelegenheiten erledigt werden müssen. Zwischen Deutschland und den Niederlanden gibt es allerdings mehrere erb- und familienrechtliche Unterschiede und darauf sollten Sie vorbereitet sein.

Wir begleiten in Deutschland lebende niederländische Staatsangehörige, aber auch Deutsche, die notarielle erb- und familienrechtliche Angelegenheiten in den Niederlanden abwickeln müssen. Für die Erstellung von Eheverträgen, Testamenten, Vorsorgevollmachten und Erbscheinen, die grenzüberschreitend gültig sein müssen, sind Sie bei uns in guten Händen. Dabei ist es wichtig, dass bei Ihrer Frage das niederländische Recht anwendbar ist. Wenn ein Fall nach deutschem Recht bearbeitet werden muss, stellen wir Ihnen unser Netzwerk deutscher Kollegen zur Verfügung. Unsere Deutschland-Abteilung ist somit Ihr Portal zwischen Deutschland und den Niederlanden.

Möchten Sie auch gerne, dass:

  • Ihr Partner nach Ihrem Tod gut versorgt ist?
  • Ihr Partner für Sie handeln darf, wenn Sie zu Lebzeiten handlungsunfähig geworden sind?
  • Ihre Erben Erbschaftssteuer sparen, weil Sie ein Testament gemacht haben?
  • bei Ihrer Heirat nicht alle Güter gemeinsamer Besitz werden?
  • der Längstlebende von Ihnen im gemeinsam erworbenen Haus bleiben kann, auch wenn Sie nicht verheiratet sind?


Bei diesen Fragen sind wir Ihre Notare, Juristen und Berater. Die persönliche Begleitung ist unseren Fachleuten sehr wichtig.

Ihre Ansprechpersonen
Notarin und Partner
Notarieller Jurist / Berater
Keppelseweg 1, 7001 CE Doetinchem, Niederlande